Der Parkinson-Patient muss ins Krankenhaus – Was nun?
Dass ein unplanmäßiger Krankenhausaufenthalt eines Parkinson-Patienten tödlich endet, ist zum Glück eine seltene Ausnahme. Wir müssen aber mit folgenden Problemen rechnen:
- Der Patient darf seine eigenen mitgebrachten Medikamente nicht einnehmen. Er erhält gleichwohl nicht die ihm verschriebenen Medikamente, weil diese in der Apotheke des Krankenhauses nicht vorrätig sind und nicht sofort beschafft werden können.
- Er erhält aus vermeintlichen Kostengründen Generika. Das kann zur Folge haben, dass man nicht unterscheiden kann, ob eine eventuell eintretende Verschlechterung des Allgemeinbefindens von der Änderung der Parkinson-Medikation oder von der Krankheit, wegen der er im Krankenhaus ist, verursacht wird.
- Der Patient erhält die Parkinson-Medikamente nicht zu den vom Neurologen festgelegten Zeiten.
- Der Patient erhält die Parkinson-Medikamente nicht mit dem erforderlichen zeitlichen Abstand zu den Mahlzeiten (eine halbe Stunde vor oder eine Stunde nach dem Essen).
- Dem Patienten werden die Tabletten mit einem eiweißhaltigen Transportmittel (z. B. Joghurt) verabreicht.
- Bei der Narkose wird auf die Krankheit Parkinson keine Rücksicht genommen.
- Die Besonderheiten der Parkinson-Erkrankung sind nicht bekannt, z. B. der plötzliche Harndrang, der Anlass zu häufigen Toilettengängen gibt.
- Ganz allgemein: Nicht alle Ärzte und Schwestern/Pfleger haben ausreichende Kenntnisse von der Krankheit Parkinson.
Dabei ist zu bedenken, dass die Parkinson-Medikamente wegen der kurzen Halbwertszeit ihrer Wirksamkeit in einem engen zeitlichen Raster eingenommen werden müssen. Das Auslassen einer Medikamenten-Einnahme oder schon eine zeitliche Verzögerung kann zu einer deutlichen Verschlechterung des Allgemeinbefindens führen.
Bei vielen Parkinson-Patienten wird die Auswahl der Medikamente, die Dosierung, der zeitliche Abstand der Einnahme in mehrwöchigen stationären Aufenthalten in Spezialkliniken erarbeitet. Eine willkürliche Änderung der daraus folgenden Verordnung ist auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit nicht zu vertreten.
Wenn man ungeplant ins Krankenhaus kommt, muss man damit rechnen, dass man körperlich und geistig geschwächt oder eventuell gar nicht ansprechbar ist.
Je weniger der Patient in der Lage ist, sich zu artikulieren und sich selbst zu helfen, desto größer ist die Gefahr, dass eines der o.a. Probleme zu ernsten Folgen führt. Dabei muss bedacht werden, dass die meisten Parkinson-Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit die Medikamente nicht selber zusammenstellen und gar nicht wissen, was sie wann einnehmen müssen. Sie sind auf die Hilfe eines Angehörigen angewiesen.
Parkinson-Patienten, die in einer Selbsthilfegruppe organisiert sind, haben meistens hervorragende Kenntnisse von der Krankheit. Alle anderen wissen in der Regel wenig über die Krankheit und die hier dargestellten Zusammenhänge.
Was ist zu tun?
Krankenhaus-Regeln für Parkinson-Patienten
Vollmacht
Jeder Parkinson-Patient sollte zwei Personen seines Vertrauens bevollmächtigen, im Krankheitsfall für ihn zu handeln. Bei Patienten in einer Partnerschaft ist eine Vertrauensperson sicher der Partner/die Partnerin. Da auch der Partner/die Partnerin z.B. durch eigenen Krankenhausaufenthalt verhindert sein kann, sollte auf jeden Fall eine zweite Vertrauensperson gefunden werden. Die Vollmacht sollte notariell beglaubigt werden, sie sollte zudem eine Rangfolge der bevollmächtigten Personen klar zum Ausdruck bringen. Eine Kopie der Vollmacht sollte bei der Aufnahme im Krankenhaus offiziell übergeben werden.
Medikamenten-Vorrat
Jeder Parkinson-Patient sollte einen Vorrat an Parkinson-Medikamenten für den Bedarf von mindestens 3 bis 4 Wochen anlegen, genauer: die Medikamentenreserve sollte immer mindestens den Bedarf von 3 bis 4 Wochen decken. Der Zeitraum ergibt sich daraus, dass der niedergelassene Neurologe im Zweifel nicht sofort erreichbar ist, um neue Medikamente zu verordnen. Der Vertreter lehnt erfahrungsgemäß einzelne Medikamente, die sein Kollege regelmäßig verordnet, ab. Dann muss man z.B. auf das Ende des Urlaubs des behandelnden niedergelassenen Neurologen warten. Der Hausarzt kann die Parkinson-Medikamente nicht verordnen, weil sie sein Budget sprengen würden.
Medikamentenplan
Der Parkinson-Patient sollte immer einen gültigen Medikamentenplan haben. Darin sollen alle verordneten Medikamente, exakt spezifiziert, mit den vorgeschriebenen Einnahmezeiten aufgeführt sein. Nur so kann ein Dritter die Medikamente für einen Tag oder für eine Woche zur Einnahme vorbereiten. Wenn möglich sollte dieser Plan von dem Neurologen abgestempelt werden.
Kurzzeitwecker
Jeder Parkinson-Patient sollte einen Kurzzeitwecker benutzen, um den vorgeschriebenen Zeitplan für die Medikamenteneinnahme einzuhalten. Ist so die regelmäßige Einnahme zur Routine geworden, so kann im Krankenhaus die Einnahme ohne Beteiligung des Krankenhauspersonals erfolgen, wenn z.B. der Bevollmächtigte die Medikamente vorbereitet hat.
Notfalltasche
Zur Vorbereitung eines nicht geplanten Krankenhausaufenthalts sollte eine Notfalltasche angelegt werden, die im Eingangsbereich der Wohnung aufbewahrt werden sollte, so dass sie im Bedarfsfall sofort greifbar ist.
Die Notfalltasche sollte enthalten:
- eine Kopie der oben beschriebenen Vollmacht,
- evtl. eine Patienten-Verfügung,
- den Medikamenten-Vorrat für 3 bis 4 Wochen,
- den aktuellen Medikamentenplan (2-fach),
- Kurzzeitwecker (Timer) mit Stunden- und Minutenraster,
- eine allgemeine Information über Parkinson,
- eine Information über Narkose bei Parkinson,
- diese Krankenhaus-Regeln für Parkinson-Patienten.
Auf Reisen muss die Notfalltasche natürlich mitgenommen werden.
Auswahl des Krankenhauses
Man sollte – soweit möglich – ein Krankenhaus mit Neurologie auswählen.
Bei der Aufnahme ins Krankenhaus
Der Aufgenommene oder der Bevollmächtigte sollte darauf bestehen, dass sofort der Neurologe hinzugezogen wird. Mit dem Neurologen sollte besprochen werden, dass der Patient so lange seine mitgebrachten Medikamente einnimmt, bis das Krankenhaus die exakt identischen Medikamente beschafft hat. Der Medikamenten-Plan sollte übergeben werden.
Sollte der Neurologe die Beschaffung der identischen Medikamente ablehnen, so sollte man während des Krankenhausaufenthaltes konsequent die mitge-brachten Medikamente einnehmen. Alternativ sollte über den Wechsel in ein anderes Krankenhaus nachgedacht werden.
Ferner sollte der behandelnde Arzt gebeten werden, die Verträglichkeit aller neuen Medikamente mit den Parkinson-Medikamenten zu prüfen, da es Unverträglichkeiten mit schlimmen Folgen gibt.
Chirurgische Eingriffe
Es sollte auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Anästhesisten geführt werden. Hierbei kann die Karte „Anästhesie bei Parkinson“ hilfreich sein, die man dem Anästhesisten übergeben kann. Man sollte auf jeden Fall klären, dass bei der Narkose auf den Morbus Parkinson Rücksicht genommen wird. (Andernfalls können die Folgen verheerend sein)
Der tägliche Ablauf
Da schon eine geringe Schwankung der Wirkung der Parkinson-Medikamente zu einer dramatischen Verschlechterung des Allgemeinzustands des Patienten führen kann, ist die Einnahme der Medikamente zu den festgelegten Zeiten – abgestimmt mit den Mahlzeiten – von außerordentlicher Bedeutung. Hier muss notfalls der Bevollmächtigte persönlich mitwirken!
Information über die Krankheit
Ferner sollte der Parkinson-Patient oder der Bevollmächtigte das Krankenhauspersonal über die Krankheit Morbus Parkinson informieren. Dazu steht uns eine Auswahl von geeigneten Broschüren zur Verfügung.